POLYMERS RECYCLE d.o.o.
Simonetija - Simonetia, 59,
52460 Kaldanija - Caldania - Buje (HR) Kroatien
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OIB: 50498801803 VIES: HR50498801803
sekundäres Recht der Europäischen Union;
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Verstöße, die durch EU- oder nationale Gesetze zwingend geregelt sind, wie in der Kunst angegeben. 1,
co. 2, Brief. b), des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 (über Finanzdienstleistungen, Produkte und Märkte
sowie Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verkehrssicherheit und Umweltschutz);
Tatsachen oder Umstände, die unter die Anwendung nationaler oder EU-Vorschriften in Bezug auf
Verschlusssachen, das forensische oder medizinische Geheimnis und die Geheimhaltung der Beratungen
von Justizbehörden fallen oder unter die Anwendung nationaler Bestimmungen über das Strafverfahren,
die Autonomie und die Unabhängigkeit der Justiz fallen , der Bestimmungen über die Funktionen und
Zuständigkeiten des Obersten Rates der Justiz in Fragen der Landesverteidigung und der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit sowie in Fragen der Ausübung und des Schutzes des Rechts der Arbeitnehmer,
ihre Vertreter oder Gewerkschaften zu konsultieren , des Schutzes vor rechtswidrigem Verhalten oder
Handlungen, die als Ergebnis solcher Konsultationen durchgeführt werden, der Autonomie der
Sozialpartner und ihres Rechts, Tarifverträge abzuschließen, sowie der Unterdrückung
gewerkschaftsfeindlichen Verhaltens;
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Anträge auf Ausübung von Rechten zum Schutz personenbezogener Daten (sog. Datenschutzrechte)
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) und Gesetzesdekret
Nr. 30. 196 (Kodex zum Schutz personenbezogener Daten) und Gesetzesdekret vom 10. August 2018, Nr.
101 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen, für die Sie sich bitte an die Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten wenden. Wenn diese Umstände auch gemäß Organisationsmodell 231 relevant
sind, müssen sie gemäß diesem Verfahren gemeldet werden.
Meldungen, die unter die oben genannten Arten fallen, werden von der Aufsichtsbehörde an die
zuständigen Unternehmensstrukturen weitergeleitet, die in jedem Fall die Ergebnisse überwacht, um
etwaige Schwachstellen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem oder Auswirkungen auf
sensible Prozesse festzustellen 231.
6. INHALT DES BERICHTS
Die Meldungen müssen detailliert sein und auf präzisen und konsistenten Elementen basieren, Tatsachen
betreffen, die von der meldenden Person direkt überprüft und erkannt werden können, und alle
Informationen enthalten, die zur eindeutigen Identifizierung der Täter des rechtswidrigen Verhaltens
erforderlich sind. Die Person, die die Meldung erstattet, ist daher verpflichtet, alle für die Feststellung der
Richtigkeit der gemeldeten Tatsachen nützlichen Elemente anzugeben, um der Aufsichtsbehörde
angemessene Kontrollen zur Bestätigung des Gegenstands der Meldung zu ermöglichen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Annahme nicht anonymer Meldungen ist das Vorhandensein von
Elementen, die eine Überprüfung der Identität des Meldenden ermöglichen. Insbesondere muss der Bericht
etwa Folgendes enthalten:
- die Personalien des Meldenden unter Angabe der Qualifikation bzw. beruflichen Stellung;
- die klare und vollständige Beschreibung der gemeldeten Tatsachen und der Art und Weise, wie sie bekannt
wurden;
- Datum und Ort des Ereignisses;
- Name und Funktion (Qualifikation, berufliche Position oder Dienst, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird), die
die Identifizierung der Person ermöglichen, die den gemeldeten Sachverhalt ausgeführt hat;
Polymers Recycle doo – Whistleblowing-Verfahren – Version 2 – September 2024
Seite 10-22